Anerkannte Religionsgemeinschaften in Österreich
In Österreich sind 14 Kirchen und Religionsgemeinschaften gesetzlich anerkannt. AnhängerInnen einer gesetzlich nicht anerkannten Religion können sich zu einer „staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft“ zusammenschließen.
Dem Kultusamt im BMBF obliegt die Aufgabe, als oberste Kultusbehörde die staatlichen religionsrechtlichen Vorschriften zu vollziehen.